Der Klägerin sind nur Mitglieder eines der Gründerverbände (FMH, SSO, GST, ChiroSuisse) angeschlossen (vgl. www.medisuisse.ch → Porträt). Erwirbt ein Arbeitgeber oder ein Selbstständigerwerbender die direkte oder indirekte Mitgliedschaft eines Gründerverbandes oder wechselt er den Gründerverband, so hat er die bisherige Ausgleichskasse zu verlassen und sich der neuen Verbandsausgleichskasse anzuschliessen (Wegleitung über die Kassenzugehörigkeit der Beitragspflichtigen, WKB, Rz 2006).