5.1.1 Die Klägerin war bis anhin (und bis Ende 2018) als Abrechnungsstelle für die Beklagte tätig. Aufgabe der Abrechnungsstelle ist insbesondere die Erfassung aller Mitglieder ihrer AHV-Ausgleichskasse, welche dem Familienzulagegesetz des Kantons Schwyz unterliegen, die geschuldeten Beiträge an die Familienausgleichskasse Schwyz festzusetzen, jährlich mit der Familienausgleichskas-