2,302% der Differenz (Fr. 49,89 Mio ./. Fr. 23,56 Mio. = Fr. 26,33 Mio.) würden einen Betrag von Fr. 606‘000 ergeben. Damit würde die Schwankungsreserve der neu von ihr zu gründenden Familienausgleichskasse 47% betragen und somit deutlich unter den Reserven der Klägerin liegen (diese liegen gemäss der Klägerin bei 83,13% bzw. 114% ohne Berücksichtigung des Leistungsvolumens der Abrechnungsstellen).