A. Am 17. Januar 2000 schloss die Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz mit der Ausgleichskasse Ärzte (heute Ausgleichskasse medisuisse) eine Vereinbarung betreffend der Führung einer Abrechnungsstelle der Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz ab (KB 1). Damit wurde es der Verbandsausgleichskasse ermöglicht, für jene angeschlossenen Mitglieder, welche dem Familienzulagegesetz des Kantons Schwyz unterstehen, die Abrechnung mit der Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz durchzuführen (KB 1). Mit Einschreiben vom 19. Dezember 2017 kündigte die Ausgleichskasse Schwyz diese Vereinbarung per 31. Dezember 2018 (KB 2).