senanlagen [Balkon, Terrasse, Garage, Trottoir]) eine Einschränkung von 50% attestiert. Eine weitere Einschränkung von 33% ergab sich bei der Wäsche- und Kleiderpflege für die Position "Wäsche sortieren / waschen / aufhängen / trocknen / transportieren" (vgl. Vi-act. 26-4ff./8). In der Beurteilung hielt der IV-Sach- bearbeiter fest, dass die Einschränkungen im Haushalt unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht durch die zuhause lebenden Familienangehörigen 9% betrage (Vi-act. 26-7/8).