26-4ff./8) wurde der Ehefrau des Beschwerdeführers bei der Ernährung für die Position "Jahresreinigung der Küche" (Kühlschrank abtauen, Küchenschränke innen und aussen) eine Einschränkung von 50% attestiert. Weiter wurde der Ehefrau bei der Wohnungspflege für die Position "Wochenkehr" (Bodenreinigung trocken/nass, Staub wischen, Fenster, Bett frisch beziehen, Wartung technischer Hilfsmittel) eine Einschränkung von 33% und bei der Position "Saisonale Reinigung der Wohnung" (Fenster, Vorhänge ab- und aufhängen, Rahmen, Decken und Wände, Plättli abwaschen, Storen und Fensterläden reinigen, Teppiche schamponieren, Aus-