Nach Abzug eines Freibetrags von Fr. 1'500.-- seien vom Rest 2/3 als Einnahme (Fr. 23'197.--) angerechnet worden. Faktisch entspreche dies einer Vollzeitstelle 5 mit deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit oder einer 70%-Stelle mit vollem Einsatz (angefocht. Einspracheentscheid Erw. 9).