G. Mit Einsprache vom 17. Juni 2017 beantragte A.________, dass auf die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens für B.________ zu verzichten sei (Vi-act. 25-1/5). In der Einsprache wurde u.a. geltend gemacht, dass die Ehefrau des Versicherten am 15. Juni 2016 das 60. Altersjahr erreicht habe und aus diesem Grund auf die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens zu verzichten sei.