3.5 Schliesslich ist zwar nicht zu verkennen, dass die aus den zur Verfügung stehenden Vergleichspreisen ermittelten Grössen (arithmetischer Mittelwert und Standardabweichung) nur Schätzgrössen sind und folglich mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Das ändert jedoch nichts daran, dass die korrekte Anwendung der Vergleichswertmethode ein Resultat mit hoher Ergebnissicherheit ergibt, wenn Vergleichspreise in genügender Anzahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stehen (vgl. vorne, Erw. 2.3 u. 3.2).