den weiteren Protokollen geht hervor, dass der Beschwerdeführer jeweils genügend persönliche Arbeitsbemühungen nachweisen konnte, ihm durch das RAV diverse Stellen zugewiesen wurden, er sich indes nur selten vorstellen konnte und die Absagen in der Regel wegen Über- oder Unterqualifizierung erfolgten. Die Protokolle enthalten zudem regelmässig den Vermerk "Kein ZV" [Zwischenverdienst] (Vi-act. 14 - 22). Verschiedentlich ist festgehalten, der Beschwerdeführer müsse mehr machen, mehr persönliche Arbeitsbemühungen wären angezeigt, die Suche sei intensiv zu betreiben. Im Protokoll vom 19. Oktober 2017 ist festgehalten: "Keine VG nichts, er sieht noch die Chance im Bereich Gastro ein