er die Zielvereinbarung für die Teilnahme am PvB erhalten, die jedoch entgegen der Darstellung im Einspracheentscheid nicht gemeinsam erarbeitet worden sei, was seine fehlende Unterschrift belege. Das Formular sei vom RAV-Berater gegen seinen Willen erstellt worden. Der Zwang zur Teilnahme an einem PvB bei gleichzeitig bestehendem Willen zur Selbständigkeit sei gesetzeswidrig. Im Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE B302 sei festgehalten, dass das Programm subsidiärer Natur sei.