3.2.4 In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 24. Februar 2018 bestätigt der Beschwerdeführer, das zugewiesene PvB nicht angetreten zu haben. Er habe den RAV-Berater am 19. Oktober 2017 darauf hingewiesen, dass er sich per Anfang Jahr selbständig machen wolle, sollte er bis dahin keine Anstellung finden. Dies habe er bereits an den zwei vorangehenden Besprechungen angetönt. Es sei vom Berater ignoriert worden, er sei in dieser Absicht nicht unterstützt worden. Dies habe er dem RAV-Leiter am 23. Oktober 2017 telefonisch mitgeteilt, worauf er am 25. Oktober 2017 von seinem RAV-Berater einen Link mit Informationen bezüglich Aufnahme der Selbständigkeit erhalten habe. Gleichzeitig habe