5 dividuellen Fähigkeiten. Kurse in MS Office brächten ihm keine Weiterqualifikation, Tätigkeiten im Bereich Empfang oder Bewerbungskorrespondenz sei seinen vorherigen Tätigkeiten nicht angemessen und die Kurse im Bereich Bewerbungskompetenz seien Basiskurse, da habe er bereits zwei Kurse absolviert, die Ziele bereits erreicht. Zusammenfassend sei er zur Erkenntnis gelangt, das Ziel der Massnahme, nämlich seine Vermittlungsfähigkeit zu erhöhen, werde dadurch nicht erreicht. Es sei mehr Disziplinarmassnahme als Unterstützung.