3.2.1 Nach Erhalt der Aufforderung kontaktierte der Beschwerdeführer den Leiter des RAV-D.________. Er teilte mit, sein Berater ignoriere seinen Wunsch nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit; er unterstütze ihn nicht dabei. Das Programm sei ohne Besprechung mit ihm ausgewählt worden; die Institution entspreche nicht seinen Fähigkeiten, seiner Ausbildung oder seiner Erfahrung. Er bezweifle, dass dies seine Vermittlungsfähigkeit erhöhe. Zudem habe er ja bereits Kurse besucht, welche für Kaderpersonen zugeschnitten gewesen seien (Vi-act. 5).