und einen persönlichkeitsorientierten Schulungsteil. Bezweckt war damit, die Vermittlungschancen des Beschwerdeführers zu erhöhen (Vi-act. 3). Als oberstes Ziel des PvB waren die Steigerung der Anzahl Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und die schnellstmögliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt definiert. Als Unterziele die Steigerung der Anzahl Bewerbungen / Arbeitsbemühungen, die qualitative Besserung der Bewerbungen / Arbeitsbemühungen sowie das Vorliegen eines Leistungsnachweises in Form von Arbeitszeugnissen/-bestätigung und Referenzen (Vi-act. 4).