Weiter bringen die Beschwerdeführer vor, die Zukunft der gemeinsamen Kinder stehe für sie an oberster Stelle und es sei ihnen wichtig, dass stets Mutter oder Vater zu Hause seien, um für die Kinder zu sorgen. Um den Kindern das gewöhnte und geschätzte Leben bieten zu können, seien sie auf die Prämienverbilligungen dringend angewiesen, andernfalls die Ehefrau ihr Arbeitspensum erhöhen und ihre Weiterbildung unterbrechen müsste. Der Antrag sei in den vergangenen Jahren stets pflichtgerecht eingereicht worden.