3.1 Im Begleitschreiben zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2018 und in ihrer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde vom 5. Januar 2018 führen die Beschwerdeführer aus, sie hätten die Anmeldung zur Prämienverbilligung bereits Anfang Juli 2017 eingereicht. Sie hätten dies auf dem Informationsheft entsprechend vermerkt: "Ausgefüllt am 5. Juli" und zur Erinnerung das Datum im Familienkalender eingekreist.