2 eingetreten ist. Ist dies der Fall, ist die Beschwerde abzuweisen. Andernfalls ist die Beschwerde gutzuheissen und die Sache zur materiellen Prüfung des Anspruchs der Beschwerdeführer auf Prämienverbilligung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eine Prüfung des (materiellen) Anspruches nimmt das Gericht nicht vor. Soweit die Gewährung der Prämienverbilligung 2018 beantragt wird, ist die Beschwerde damit abzuweisen.