B. Am 5. Januar 2018 (= Datum der Postaufgabe) erheben A.________ und B.________ gegen die Verfügung der Ausgleichskasse vom 2. Januar 2018 fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit dem sinngemässen Antrag, die Verfügung der Ausgleichskasse sei aufzuheben und die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2018 sei zu berücksichtigen. C. Mit Vernehmlassung vom 22. Januar 2018 beantragt die Ausgleichskasse, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 5. Januar 2018 sei abzuweisen. Zur Begründung wird auf die Darlegungen in der angefochtenen Verfügung verwiesen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: