A. Am 27. Dezember 2017 meldeten sich B.________ und A.________ telefonisch bei der Ausgleichkasse, da sie keinen Bescheid für die Prämienverbilligung 2018 erhalten hatten. Von Seiten der Ausgleichkasse wurde ihnen mitgeteilt, dass sie keinen Antrag eingereicht hätten. Ihnen wurde erneut ein Formular zugestellt (Vi-act. 1). In der Folge reichten A.________ (geb. __1979) und B.________ (geb. __1979) für sich und die gemeinsamen Kinder C.________ D.________ und E.________ am 28. Dezember 2017 (Eingang bei der Ausgleichskasse am 29.12.2017) die Anmeldung zur Prämienverbilligung 2018 ein (Vi-act. 2).