3 Im Betreibungskreis Lachen/Altendorf sei der Betreibungsbeamte im Sportelsystem tätig und erhalte zusätzlich zu den Gebühreneinnahmen einen vertraglich mit den Gemeinden vereinbarten Festbetrag pro Betreibungsnummer (Wartgeld). Dieses System widerspiegle sich in der Rechnungsposition 103. Die Einkünfte gingen nach dem Sportelsystem direkt an den Betreibungsbeamten, weshalb sie nicht als Erträge aus Gebühren verbucht werden könnten. Hingegen seien die Aufwendungen der Gemeinden in der Rechnung entsprechend aufzuführen (RRB Nr. 232/2017 vom 28.3.2017 Erw.