C. Mit Eingabe vom 24. Februar 2018 (Postaufgabe am 26.2.2018) erhebt A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde gegen den RRB Nr. 44/2018 vom 23. Januar 2018 mit folgenden Anträgen: Die Vorinstanz sei aufsichtsrechtlich anzuweisen, die versehentlich dem BG2 ausbezahlten Beträge in der Höhe von über Fr. 1 Mio. aus Rechnungsfehler zumindest teilweise rückzufordern. Die Vorakten seien beizuziehen. 2 Eventual sei dem BF die verlangte rekursfähig begründete Verfügung zuzustellen. Eventual sei dem BF die Parteistellung anzuerkennen.