Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 wünschte A.________ eine "rekursfähige Verfügung". Mit einem weiteren Schreiben vom 16. Juli 2017 forderte er den Gemeinderat Lachen auf, die " 'versehentlich, infolge Addition anstatt Subtraktion' ausbezahlten Beträge an die Privat-Unternehmung Betreibungsamt, rückzufordern, oder eine diesbezügliche rekursfähige Verfügung zu erlassen". Auf diese beiden Schreiben reagierte der Gemeinderat Lachen nicht.