Es entspricht wohl einer Erfahrungstatsache, dass in der Regel nicht jede (Klein-)Auslage dokumentiert bzw. entsprechende Belege aufbewahrt werden. Ergibt sich indessen aus den im Verfahrensablauf eingereichten Belegen und ist (mit überwiegender Wahrscheinlichkeit) davon auszugehen, dass die Auslagen im Wesentlichen vollständig (im Sinne einer Haushaltsführung) dokumentiert werden, sind diese die bisherige Pauschale allenfalls übersteigenden Beträge zu berücksichtigen. Indes lassen sich in solchen Fällen auch erhöhte Anforderungen an die Mitwirkungspflicht eines EL-Ansprechers rechtfertigen.