4.2.4 Die Vorinstanz ermittelt mit der Duplik (S. 3 Ziff. 7.2) in Berücksichtigung des Vorsorge 3a-Guthabens Vermögensstände von Fr. 137'470.-- (per 31.12.2014, statt bisher Fr. 182'576.--), Fr. 70'322.-- (per 31.12.2015, statt bisher Fr. 118'150.--) und von Fr. 64'035.-- (per 31.12.2016, wie bisher). Sie bringt vor, zusätzlich sei davon auszugehen, dass die Korrekturen aufgrund der "falschen Vermögensverhältnisse" Auswirkungen auf das Jahr 2014 hätten. Die Verwaltung habe ursprünglich angenommen, im Jahr 2014 müsse kein Vermögensverzicht angerechnet werden, weil die festgestellte Vermögensabnahme nachvollziehbar sei.