D. Mit Eingabe vom 26. Februar 2018 lässt A.________ gegen den Einspracheentscheid vom 5. Februar 2018 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erheben mit den folgenden Anträgen: 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12. Juni 2017 aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer Ergänzungsleistungen auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin. In verfahrensmässiger Hinsicht wird zudem die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels beantragt.