8 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Verfahren II 2018 27 und II 2018 30 werden vereinigt. In Gutheissung der Beschwerden wird der Beschluss 18-020 des Bezirksrates Gersau vom 2. Februar 2018 aufgehoben. 2. Die Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren werden auf Fr. 800.-- (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) festgesetzt und dem Bezirk Gersau auferlegt, der diesen Betrag innert 30 Tagen seit Zustellung auf das Postkonto 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts zu bezahlen hat.