4.2.1 Die Wasseranschlussgebühren wurden mit der Baubewilligung festgesetzt. Dazu mussten die generell-abstrakten Reglementsbestimmungen über die Anschlussgebühren auf das konkrete Bauprojekt angewendet werden, was sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Seiten der Pflichtigen eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen und dem Projekt bedingte. Die massgeblichen Faktoren wurden in ähnlich eingehender Weise wie in einem Steuerveranlagungsverfahren ermittelt und geprüft. In der Baubewilligung vom 27. April 2017 Erw. 11 wurde ausdrücklich Bezug genommen auf das Reglement WVG und die Anschlussgebühr wurde anhand der WVG-Vorgaben berechnet.