In der Vernehmlassung vom 16. März 2018 bestätigt der Bezirksrat Gersau den Sachverhalt. Die nachträgliche neue Festsetzung der Wasseranschlussgebühren in Anwendung des richtigen Reglementes sei zu Recht erfolgt. Zum Vertrauensschutz der Pflichtigen äussert er sich nicht, hält aber immerhin fest, das Befremden der Bauherrschaft über die neue, höhere Gebührenrechnung könne nachvollzogen werden. Der gerügte Fehler betreffend Mehrwertsteuer werde im Anschluss an den Entscheid des Verwaltungsgerichts behoben.