3.1 Der Bezirksrat Gersau widerruft mit Beschluss vom 2. Februar 2018 die mit der Baubewilligung vom 27. April 2017 festgesetzte Wasseranschlussgebühr und setzt eine neue höhere Anschlussgebühr fest. Er begründet diesen Beschluss mit der Tatsache, im Rahmen der Baubewilligung übersehen zu haben, dass für den Neubau auf der Rigi Scheidegg das Wasserreglement Rigi und nicht das Reglement Dorf Gersau zur Anwendung gelange. Mithin seien die Gebühren auf der falschen Grundlage berechnet worden, weshalb der damalige Beschluss aufgehoben und die Frischwasser-Anschlussgebühr neu festgesetzt werde.