2.5 In den gleichlautenden Beschwerden vom 21. Februar 2018 (Beschwerdeführer Ziff. 1) resp. vom 23. Februar 2018 (Beschwerdeführer Ziff. 2) wird vorgebracht, es sei befremdend, dass mit der Baubewilligung vom 27. April 2017 schriftlich mitgeteilte und durch eine Neuberechnung seitens der Baubehörde vom 22. Mai 2017 am 23. Juni 2017 neu in Rechnung gestellte Wasseranschlussgebühren nun über ein halbes Jahr später massiv höher einverlangt würden. Zudem wird gerügt, dass bereits bezahlte Anschlussgebühren zwar beim