aus, nämlich mit Fr. 9'360.-- pro Gebäude. Vor diesem Hintergrund setzte man die Beschwerdeführer in Kenntnis, dass Dispositiv-Ziffer 3 der Baubewilligung aufgehoben und durch eine neue Festsetzung der Frischwasseranschlussgebühren ersetzt werde. Den Beschwerdeführern wurde dazu das rechtliche Gehör gewährt. 2.4 Nachdem die Beschwerdeführer auf eine Stellungnahme verzichteten, beschloss der Bezirksrat Gersau am 2. Februar 2018, den Beschluss Dispositiv- Ziffer 3 der Baubewilligung vom 27. April 2017 aufzuheben und die Wasseranschlussgebühren für die beiden Ferienhäuser auf KTN xxxx und KTN yyyy neu mit je Fr. 9'360.-- in Rechnung zu stellen.