Für die Baubewilligung vom 27. April 2017 sei fälschlicherweise das Reglement Dorf Gersau anstelle des Reglementes Rigi angewendet worden. Letzteres sehe vor, dass Wiederaufbauten wie Neubauten zu behandeln seien und es würden nur Anschlussgebühren (indexiert) angerechnet, die seit der Übernahme der Wasserversorgung Rigi durch den Bezirk Gersau bezahlt worden seien. Insgesamt fielen die Wasseranschlussgebühren gemäss Reglement Rigi viel höher aus, nämlich mit Fr. 9'360.-- pro Gebäude