2.3 Mit Schreiben vom 29. Dezember 2017 teilte das Bauamt Gersau den Beschwerdeführern mit, im Zusammenhang mit einem andern Objekt auf der Rigi Scheidegg sei man von der Finanzabteilung darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf der Rigi Scheidegg für die Wasserversorgung ein separates Reglement bestehe und damit auch zwingend anzuwenden sei. Für die Baubewilligung vom 27. April 2017 sei fälschlicherweise das Reglement Dorf Gersau anstelle des Reglementes Rigi angewendet worden.