3 2.2 Am 1. Mai 2017 wurden die Baubewilligungsgebühren in Rechnung gestellt, wobei die Gebühr für den Frischwasser-Anschluss Fr. 5'871.20 inkl. MwSt betrug. In der Folge entstand ein Schriftenwechsel betreffend die Anrechnung von bereits für den zu ersetzenden Bau bezahlter Anschlussgebühren, resp. weil es sich nicht um einen Neuanschluss handelt, müsse eine Grundgebühr ganz entfallen. Nach neuerlicher Überprüfung und Anrechnung von bezahlten Anschlussgebühren stellte der Bezirk Gersau die Frischwasser- und Abwasseranschlussgebühren am 23. Juni 2017 neu in Rechnung;