2.1 Mit der Baubewilligung vom 27. April 2017 setzte der Bezirksrat Gersau für den Ersatzneubau DEFH auf der Rigi Scheidegg unter anderem auch die Wasseranschlussgebühr fest (Beschlussdispositiv-Ziffer 3). Es wurde der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz des Bezirkes Gersau bewilligt und die Gebühren im Sinne von Art. 25 des Reglements für die Wasserversorgung auf total eine einmalige Frischwasser-Anschlussgebühr von Fr. 5'871.20 inkl. MwSt festgesetzt. Allfällige bezahlte Anschlussgebühren werden in Abzug gebracht. Die Baubewilligung trat unangefochten in Rechtskraft.