D. Gegen den Bezirksratsbeschluss 18-020 vom 2. Februar 2018 (Versand 7.2.2018) erheben A.________ und B.________ am 21. Februar 2018 fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat. Am 23. Februar 2018 erhebt 2 dagegen auch C.________ Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat. Beide mit dem wortgleichen und sinngemässen Antrag, den Beschluss des Bezirksrates Gersau vom 2. Februar 2018 aufzuheben und die neu eingeforderten Gebühren zu erlassen.