Der Unterschied der Versorgungsgebiete Dorf Gersau und Rigi Scheidegg/Burggeist sei bei den Wasseranschlussgebühren beträchtlich. Aus diesem Grunde sei die Baubewilligung vom 27. April 2017, Dispositiv- Ziffer 3 aufzuheben und die Wasseranschlussgebühr pro Gebäude neu auf Fr. 9'360.-- festzusetzen. Beiden wurde mit einer Frist bis 22. Januar 2018 das rechtliche Gehör gewährt, wobei ohne Gegenbericht angenommen werde, dass man mit diesem Ergebnis nicht einverstanden sei und einen anfechtbaren und kostenpflichtigen Entscheid verlange. Innert Frist äusserten sich weder A.________ noch C.________.