B. Mit separaten Schreiben vom 29. Dezember 2017 teilte das Bauamt des Bezirkes Gersau A.________ und C.________ mit, die Kontrolle der Gebührenberechnung habe ergeben, dass für die Festsetzung der Frischwassergebühren leider fälschlicherweise das Reglement Dorf Gersau angewendet worden sei anstelle des Reglementes Rigi. Für die Wasserversorgung Rigi Scheidegg bestehe ein separates Reglement. Der Unterschied der Versorgungsgebiete Dorf Gersau und Rigi Scheidegg/Burggeist sei bei den Wasseranschlussgebühren beträchtlich.