Die Baubewilligung trat unangefochten in Rechtskraft. Nach Schriftenwechseln betreffend Festsetzung der Frischwasser- und Abwassergebühren wurden diese am 23. Juni 2017 je A.________ (Fr. 5'174.40 inkl. MwSt) und C.________ (Fr. 5'303.95 inkl. MwSt) in Rechnung gestellt.