A. A.________ reichte am 28. Februar 2017 namens und auftrags der Bauherrschaft ein Baugesuch für den Ersatzbau DEFH Rigi Scheidegg auf den Grundstücken KTN xxxx (Eigentümer C.________) und KTN yyyy (Eigentümerschaft A.________ und B.________), Gersau, ein. Am 27. April 2017 erteilte der Bezirksrat Gersau die Baubewilligung. In Dispositiv-Ziffer 2 wurden die Kanalisationsanschlussgebühren festgesetzt (Fr. 10'169.30 unter Anrechnung bezahlter Anschlussgebühren), in Dispositiv-Ziffer 3 die Wasseranschlussgebühren auf insgesamt Fr. 5'871.20, unter Anrechnung allfälliger bezahlter Anschlussgebühren. Die Baubewilligung trat unangefochten in Rechtskraft.