Gemäss den Veranlagungsverfügungen der Jahre 2002 und nachfolgenden entwickelte sich das Wertschriftenguthaben wie folgt: 2002: Fr. 548'676.--, 2003: Fr. 671'951.--; 2004: Fr. 731'680.--; 2005: Fr. 558'785.--; 2006: 345'861.--; 2007: 196'641.--; 2008: Fr. 63'065.--. Die D.________ kannte in den fraglichen Jahren der Anstellung des Ehegatten der Beschwerdeführerin Optionsprogramme für Mitarbeiter. Auch wenn ein Teil des Rückgangs des Wertschriftenguthabens dem Vermögensverzehr zuzuschreiben ist, kann der zitierten Argumentation nicht jede Berechtigung abgesprochen werden.