8.5.3 Dieser Beurteilung des Sozialversicherungsgerichts Zürich kann in Bezug auf den Versicherungsnehmer gefolgt werden. Mit Ziff. 34.2 AVB (BB-act. 1) wurde ein vertraglicher Rückforderungsanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer begründet, für "zu Unrecht", d.h. ohne Leistungspflicht an diesen selber erbrachte Leistungen. Dem Leser erschliesst sich aufgrund der systematischen Stellung von Ziff. 34.2 AVB unter dem Titel „Verrechnungen von Leistungen und Rückerstattungspflicht“ kein vom Wortlaut abweichender Sinn und Zweck dieser Bestimmung.