13 und 14 AVB voraussetze. Ziff. 34.2 AVB sei im Kapitel Prämien unter dem Titel "Verrechnungen von Leistungen und Rückerstattungspflicht" eingeordnet, während die Ziff. 12 bis 14 AVB im Kapitel Leistungen aufgeführt seien. Ein systematischer Bezug lasse sich nicht herstellen. Dem Leser erschliesse sich aufgrund der systematischen Stellung von Ziff. 34.2 AVB kein vom Wortlaut abweichender Sinn und Zweck der Bestimmung. Dass eine andere Beurteilung des Sachverhaltes, der die fragliche Leistungspflicht begründen könne, mittels neuer Beweismittel oder einer anderen Beweismittelwürdigung letztlich sodann zu einer Rückerstattungspflicht führen könne, sei nichts Ungewöhnliches.