8.3 Im erwähnten Urteil 4A_197/2018 vom 13. Dezember 2018 gab das Bundesgericht in Erw. 3.2 in fine den Schluss der Vorinstanz wieder, es fehle ein Vertrag, auf den die Rückerstattungspflicht der Versicherten (Arbeitnehmerin der Versicherungsnehmerin) gegenüber der Versichererin abgestützt werden könnte. Zwar statuiere Ziffer 34.2 der AVB der Versichererin [wie vorliegend], dass vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person zu Unrecht bezogene Leistungen an den Versicherer zurückzuerstatten seien. Die AVB seien jedoch nur für die Vertragsparteien verbindlich, nicht hingegen für die Arbeitnehmerin der Versicherungsnehmerin. In der Erw.