7. Die Beklagte/Widerklägerin (ab nachfolgend: Widerklägerin) beantragt mit Klageantwort/Widerklage vom 11. April 2018 widerklageweise, der Kläger/Widerbeklagte (ab nachfolgend: Widerbeklagter) sei zu verpflichten, ihr den Betrag von Fr. mm.-- zuzüglich Zins in Höhe von 5% seit dem Tag der Widerklageerhebung infolge unrechtmässig bezogener Taggeldleistungen für die Zeit vom [Ereignistag], bzw. 15. März 20__ (Wartefrist) bis 30. Juni 20__ zurückzuerstatten. Gemäss Antrag des Widerbeklagten in der Replik/Widerklageantwort vom 13. Juni 2018 ist die Widerklage abzuweisen.