Diese besonders grosse Gefahr hat sich verwirklicht, als sich bei der Einfahrt des Klägers in die sehr steile Rinne ein Schneebrett löste, welches ihn mitriss und verschüttete. Die dieser besonders grossen Gefahr inhärenten grossen Risiken hat er nicht durch geeignete Massnahmen (wie das Mitführen der Standard-Notfallaus- rüstung [durch alle Mitglieder der Gruppe] und entsprechender Vorbereitung, insbesondere günstiger Routenwahl und sorgfältiger Einschätzung der Situation [weniger steiles Gelände, Vermeidung von Mulden als besondere Gefahrenstellen]) auf ein vernünftiges Mass beschränkt (vgl. Erw. 5.7.2 hiervor).