a der AVB (BB-act. 1) einer besonders grossen Gefahr ausgesetzt hat, als er am [Ereignistag] bei regional prognostizierter, erheblicher Lawinengefahr mit Hauptgefahr Triebschneeansammlungen, beim Variantenfahren im ungesicherten Gelände auf ca. 1940 m.ü.M. in einem Hang - auf den die Beschreibung als besondere Gefahrenstelle gemäss Lawinenbulletin zutraf - in eine 35° bis 40° Grad steile Mulde und damit in eine Hauptgefahrenstelle bei Triebschnee einfuhr (vgl. Erw 1.5.2 f. hiervor). Diese besonders grosse Gefahr hat sich verwirklicht, als sich bei der Einfahrt des Klägers in die sehr steile Rinne ein Schneebrett löste, welches ihn mitriss und verschüttete.