Hinsichtlich der Planung und Entscheidfindung haben die SLF-Experten in Beantwortung der Frage 24 festgestellt, dass sie nicht wissen, ob der Kläger die Abfahrt bewusst geplant habe und wie es zur Entscheidfindung gekommen sei. Soweit die SLF-Experten anhand der anschliessend aufgelisteten Umstände: - dass die Gruppe zuerst eine Abfahrt im flacheren Gelände unternommen hat, - dass der Kläger vom Sessellift aus (mit relativ gutem Einblick in das Gelände), das Gelände betrachtete, welches er nachher befahren wollte, - dass die Gruppe vor dem Befahren des Hanges anhielt, - der daraus abgeleiteten Vermutung, der Kläger habe beabsichtigt, die Route auszukundschaften,