Soweit im abschliessenden Parteivortrag vom 11. Juni 2020 (S. 7) die Ansicht vertreten wird, der Kläger habe ex ante nicht erkennen können, dass er sich einer kritischen Mulde annähern würde, ergibt sich insbesondere aus der Zeugenaussage seiner Begleiterinnen, dass von ihrem Halteort aus offenbar durchaus erkennbar war, dass sich unter ihnen ein steiles Couloir befand, in das der Kläger denn auch eingefahren ist. So führte P.________ aus: "Was ich sagen kann, als Herr A.________ gesagt hat, er gehe schauen, habe ich gedacht, ouh je, da geht es noch steil nach unten ("rächt appä").